Verlust der Immobilie
Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der Strabs wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe fällig und nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentner/innen nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist meist der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit Strabs, die ja erst in den 90er Jahren von einigen Kommunen eingeführt wurde!
Straßen nicht doppelt zahlen
Seit 2012 gilt in Niedersachsen die Doppelte Buchführung (Doppik) Seitdem sind die Kommunen aufgefordert, den Wert ihrer zu unterhaltenden Straßen zu ermitteln und in den Haushalt einzubringen. Diese werden in 25 Jahren abgeschrieben. Das sind 4% pro Jahr. Abgeschrieben heißt, dass diese Gelder steuerlich erbracht werden müssen und schon werden. Eine Gesamtsanierung ist nach 25 Jahren gewährleistet, sofern diese Gelder nicht anderweitig verbraucht werden. Eine Forderung über die Staßenausbaubeiträge stellt eine Doppelzahlung dieser Kosten dar und muss daher abgeschafft werden!
Quelle: Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen,http://www.mi.niedersachsen.de/themen/kommunen/kommunales_haushaltsrecht/kommunales-haushaltsrecht-und-rechnungswesen-in-niedersachsen-63110.html